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211.441 CH-TG

§ 4 Gesetz über Geoinformation (TG GeoIG) - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 TG GeoIG · Begriffe

1. Die Bedeutung der in diesem Gesetz verwendeten Fachbegriffe entspricht den Begriffsbestimmungen des Bundesgesetzes und des dazugehörenden Verordnungsrechtes.

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