Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.441 CH-TG

§ 34 Gesetz über Geoinformation (TG GeoIG) - Inkrafttreten

Straf- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 34 TG GeoIG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt auf einen durch den Regierungsrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

← § 33 TG GeoIG Gesetz über Geoinformation (TG GeoIG) - Gegenstand

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →