Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.441 CH-TG

§ 33 Gesetz über Geoinformation (TG GeoIG) - Aufhebung bisherigen Rechtes

Straf- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 33 TG GeoIG · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. § 67 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 3. Juli 1991 wird aufgehoben.

← § 32 TG GeoIG Gesetz über Geoinformation (TG GeoIG) - Gegenstand § 34 TG GeoIG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →