211.439
VGNP
CH-TG
§ 6 Verordnung über die Grundbuch- und Notariatsprüfung (VGNP) - Anmeldung und Einladung zur Prüfung
§ 6 VGNP · Anmeldung und Einladung zur Prüfung
1. Kandidaten und Kandidatinnen haben sich bis drei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung beim Präsidium der Prüfungskommission schriftlich anzumelden.
2. Der Anmeldung sind beizulegen
1. Strafregisterauszug
2. Nachweis für den Besuch von Aus- und Weiterbildungen gemäss § 4 Abs. 2
3. Nachweis über praktische Tätigkeit ausserhalb der Grundbuch- und Notariatsverwaltung des Kantons Thurgau
3. Die Einladung zu beiden Prüfungsteilen erfolgt durch das Präsidium der Prüfungskommission mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Prüfungstermin und unter Beilage der Rechnung für die Prüfungsgebühren.