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§ 9 Verordnung des Regierungsrates betreffend die Organisation der Verschreibungsämter und Aufsichtsbehörden über die Viehverpfändung

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§ 9 Verordnung des Regierungsrates betreffend die Organisation der Verschreibungsämter und Aufsichtsbehörden über die Viehverpfändung

1. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1918 in Kraft.

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