Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.423 CH-TG

Kanton Thurgau 211.423

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Thurgau
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (5 Artikel)

1. Die Betreibungsämter werden als Verschreibungsämter bezeichnet und besorgen die diesen nach der Verordnung des Bundesrates vom 30. Oktober 1917 übertragenen Funktionen.

1. Obere kantonale Aufsichtsbehörde ist das Obergericht. Untere kantonale Aufsichtsbehörden sind je für den betreffenden Bezirk die Präsidien der Bezirksgerichte.

1. Das Obergericht prüft jährlich bei Anlass der ordentlichen Visitationen die Tätigkeit der Bezirksgerichtspräsidien als untere Aufsichtsbehörde.

2. Es führt ein Register über die zum Abschluss von Viehverschreibungen ermächtigten Geldinstitute und Genossenschaften.

3. Die Ermächtigung und das Erlöschen einer Ermächtigung wird im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht.

1. Die Bezirksgerichtspräsidien haben jährlich die Geschäftsführung der Verschreibungsämter zu prüfen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →