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§ 6 Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht - Inkrafttreten

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§ 6 Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1994 in Kraft.

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