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§ 9 Verordnung des Obergerichts über die Errichtung des öffentlichen Inventars (Inventarverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechtes

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§ 9 Inventarverordnung · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Die Verordnung des Obergerichts über die Errichtung des öffentlichen Inventars vom 10. November 1988 wird aufgehoben.

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