211.24
KESV
CH-TG
§ 71 Kindes- und Erwachsenenschutzverordnung (KESV) - Öffentlichkeit
Verfahren - Verfahren vor der Beschwerdeinstanz
§ 71 KESV · Öffentlichkeit
1. Das Verfahren vor der Beschwerdeinstanz ist nicht öffentlich.
2. ...