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211.24 KESV CH-TG

§ 71 Kindes- und Erwachsenenschutzverordnung (KESV) - Öffentlichkeit

Verfahren - Verfahren vor der Beschwerdeinstanz
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§ 71 KESV · Öffentlichkeit

1. Das Verfahren vor der Beschwerdeinstanz ist nicht öffentlich.

2. ...

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