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§ 2 Verordnung des Regierungsrates über das Zivilstandswesen - Amtskreis

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung des Regierungsrates über das Zivilstandswesen · Amtskreis

1. Der Amtskreis des Zivilstandsamtes Thurgau Ost umfasst die Bezirke Arbon, Kreuzlingen und Weinfelden.

2. Der Amtskreis des Zivilstandsamtes Thurgau West umfasst die Bezirke Frauenfeld und Münchwilen.

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