210.1
BGB
CH-TG
§ 59 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Entschädigung der Vertrauensperson
Familienrecht - Fürsorgerische Unterbringung
§ 59 EG ZGB · Entschädigung der Vertrauensperson
1. Einer von der untergebrachten Person beigezogenen Vertrauensperson (Art. 432 ZGB) steht für ihre Tätigkeit kein Anspruch auf Entschädigung zu.