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210.1 BGB CH-TG

§ 59 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Entschädigung der Vertrauensperson

Familienrecht - Fürsorgerische Unterbringung
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§ 59 EG ZGB · Entschädigung der Vertrauensperson

1. Einer von der untergebrachten Person beigezogenen Vertrauensperson (Art. 432 ZGB) steht für ihre Tätigkeit kein Anspruch auf Entschädigung zu.

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