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210.1 BGB CH-TG

§ 5 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Zivilstandsamt

Sachliche Zuständigkeit
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§ 5 EG ZGB · Zivilstandsamt

1. Das Zivilstandsamt erfüllt die ihm im Zivilstandswesen übertragenen Aufgaben.

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