210.1
BGB
CH-TG
§ 48 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Zurückbehaltung in der Klinik
Familienrecht - Kindesschutzmassnahmen
§ 48 EG ZGB · Zurückbehaltung in der Klinik
1. Die vom Regierungsrat bezeichneten Kliniken für Kinder und Jugendliche sind bei einer Gefährdung des Kindeswohls befugt, ein Kind gegen den Willen der Eltern zurückzubehalten, bis ein Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorliegt.