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210.1 BGB CH-TG

§ 16c Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Sekretariat

Behörden - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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§ 16c EG ZGB · Sekretariat

1. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellt ein Sekretariat.

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