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188.34 CH-TG

Art. 5 Vereinbarung über die Pastoration und die Steuerpflicht der auf dem Gebiet des Hofes Ruggisberg wohnhaften Katholiken

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Art. 5 Vereinbarung über die Pastoration und die Steuerpflicht der auf dem Gebiet des Hofes Ruggisberg wohnhaften Katholiken

1. Diese Vereinbarung bedarf

a. der Zustimmung durch die Bürgerschaften der Katholischen Kirchgemeinden Häggenschwil und Arbon;

b. der Genehmigung durch das Katholische Kollegium gemäss Art. 24 Abs. 2 VKK;

c. der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons St. Gallen gemäss Art. 4 des Konfessionengesetzes;

d. der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau gemäss § 56 Abs. 1 Kantonsverfassung.

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