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188.34 CH-TG

Art. 2 Vereinbarung über die Pastoration und die Steuerpflicht der auf dem Gebiet des Hofes Ruggisberg wohnhaften Katholiken

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Art. 2 Vereinbarung über die Pastoration und die Steuerpflicht der auf dem Gebiet des Hofes Ruggisberg wohnhaften Katholiken

1. Diese Katholiken werden als vollberechtigte Glieder der Kirchgemeinde Häggenschwil anerkannt.

2. Sie stehen in den Rechten und Pflichten der st. gallischen Kirchbürger gemäss der für die Kirchgemeinden und den Katholischen Konfessionsteil des Kantons St. Gallen geltenden Gesetzgebung.

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