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188.33 CH-TG

Art. 2 Vereinbarung über die Pastoration und die Steuerpflicht der auf dem Gebiet des Hofes Raach wohnhaften Katholiken

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Art. 2 Vereinbarung über die Pastoration und die Steuerpflicht der auf dem Gebiet des Hofes Raach wohnhaften Katholiken

1. Diese Katholiken werden als vollberechtigte Glieder der Kirchgemeinde Steinebrunn anerkannt.

2. Sie stehen in den Rechten und Pflichten der thurgauischen Kirchbürger gemäss der für die Kirchgemeinden und die Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau geltenden Gesetzgebung.

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