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188.31 CH-TG

Art. 6 Übereinkunft zwischen dem katholischen Administrationsrat des Kantons St. Gallen und dem katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend die Kollaturverhältnisse in Hagenwil, Sitterdorf und Rickenbach

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Art. 6 Übereinkunft zwischen dem katholischen Administrationsrat des Kantons St. Gallen und dem katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend die Kollaturverhältnisse in Hagenwil, Sitterdorf und Rickenbach

1. Gegenwärtige Übereinkunft tritt sofort in Kraft, sobald dieselbe von den beidseitigen Oberbehörden ratifiziert sein wird.

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