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188.31 CH-TG

Art. 5 Übereinkunft zwischen dem katholischen Administrationsrat des Kantons St. Gallen und dem katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend die Kollaturverhältnisse in Hagenwil, Sitterdorf und Rickenbach

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Art. 5 Übereinkunft zwischen dem katholischen Administrationsrat des Kantons St. Gallen und dem katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend die Kollaturverhältnisse in Hagenwil, Sitterdorf und Rickenbach

1. In allen Fällen, wo es sich um ausserordentliche Steuern für Neubauten, Fondsäufnung usw. handelt, können solche nur unter Zustimmung der Aufsichtsbehörden der beiden beteiligten Kantone beschlossen und vollzogen werden.

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