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188.31 CH-TG

Art. 4 Übereinkunft zwischen dem katholischen Administrationsrat des Kantons St. Gallen und dem katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend die Kollaturverhältnisse in Hagenwil, Sitterdorf und Rickenbach

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Art. 4 Übereinkunft zwischen dem katholischen Administrationsrat des Kantons St. Gallen und dem katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend die Kollaturverhältnisse in Hagenwil, Sitterdorf und Rickenbach

1. Dagegen haben dieselben auch die Verpflichtung, gleich den thurgauischen Einwohnern zur Deckung der allfälligen jährlichen Rückschläge beizutragen, und zwar nach bisherigen Normen und Ansätzen, bis die Steuerverhältnisse in den Grenzgemeinden im Einverständnis mit den beidseitigen kompetenten Kantonsbehörden geregelt sein werden.

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