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188.31 CH-TG

Art. 3 Übereinkunft zwischen dem katholischen Administrationsrat des Kantons St. Gallen und dem katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend die Kollaturverhältnisse in Hagenwil, Sitterdorf und Rickenbach

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Art. 3 Übereinkunft zwischen dem katholischen Administrationsrat des Kantons St. Gallen und dem katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend die Kollaturverhältnisse in Hagenwil, Sitterdorf und Rickenbach

1. Den st. gallischen Kircheinwohnern der benannten drei Grenzgemeinden sollen bei allen Wahlen sowie überhaupt bei Ausübung aller den Kirchgemeinden zuständigen Kompetenzen die gleichen Rechte wie den thurgauischen Einwohnern zukommen.

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