188.291
AV
CH-TG
§ 7 Archivverordnung des Katholischen Kirchenrats (AV) - Einlieferung
Kirchgemeindearchive - Aktenführung, -ablieferung und -erschliessung
§ 7 AV · Einlieferung
1. Die Behörden der Kirchgemeinde und die Verantwortlichen der Pfarrei geben periodisch ihre nicht mehr benötigten Akten und Bücher ins Archiv.
2. Der Kirchenrat legt die Liste der einzuliefernden Dokumente fest.