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188.291 AV CH-TG

§ 6 Archivverordnung des Katholischen Kirchenrats (AV) - Registratur- und Archivplan

Kirchgemeindearchive - Aktenführung, -ablieferung und -erschliessung
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§ 6 AV · Registratur- und Archivplan

1. Analoge und digitale Aktenführung und Archivierung basieren auf dem Registratur- und Archivplan; dieser wird vom Kirchenrat erlassen.

2. Der Registratur- und Archivplan legt die Ordnungsstruktur, die Benennungen der Aktenreihen, die Archivwürdigkeit und die Schutzfristen fest.

3. Die Archivalien sind nach Registratur- und Archivplan zu ordnen und zu verzeichnen, ebenso jeder Zuwachs.

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