188.291
AV
CH-TG
§ 5 Archivverordnung des Katholischen Kirchenrats (AV) - Unterstellung, Aufgaben
Kirchgemeindearchive - Aufgaben der archivverantwortlichen Person
§ 5 AV · Unterstellung, Aufgaben
1. Die für das Archiv verantwortliche Person untersteht direkt dem Kirchgemeinderat und legt jährlich Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.
2. Die verantwortliche Person
1. regelt in Absprache mit dem Kirchgemeinderat die Zugänglichkeit des Archivs
2. ordnet, verzeichnet, verpackt und beschriftet die Archivbestände sach- und fachgerecht
3. erstellt die geeigneten Findmittel
4. betreut die Archivbenutzer und die Aktenausleihe und führt darüber Kontrolle
3. Der Kirchgemeinderat kann diese Aufgaben einem externen Archivdienstleister übertragen.