188.291
AV
CH-TG
§ 2 Archivverordnung des Katholischen Kirchenrats (AV) - Zweck
Kirchgemeindearchive - Zweck
§ 2 AV · Zweck
1. Das Archiv ist dazu bestimmt, eine fortlaufende dokumentarische Überlieferung des wesentlichen Geschehens in Kirchgemeinde und Pfarrei sicherzustellen und die dazu notwendigen Akten dauernd aufzubewahren. Die Bestände sind laufend zu ergänzen.
2. Das Archiv dient sowohl der Rechtssicherheit im Bereich der Kirchgemeinde und der Pfarrei als auch der zeitgenössischen und zukünftigen historischen Forschung.