188.28
CH-TG
§ 9 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule - Lehrmittel
Der Religionsunterricht
§ 9 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule · Lehrmittel
1. Für den Religionsunterricht empfiehlt die Fachstelle Katechese Lehrmittel, welche auf den Lehrplänen für den kirchlichen Religionsunterricht im Kanton Thurgau basieren. Ein entsprechendes Verzeichnis wird den Kirchgemeinden und den Unterrichtenden jährlich zugestellt.
2. Die Lehrmittel werden durch die Kirchgemeinden beschafft und unentgeltlich abgegeben.