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§ 22 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule

Schlussbestimmungen
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§ 22 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Katholischen Synode über die religiöse Unterweisung der katholischen Schuljugend vom 27. Juni 1983 in der Fassung vom 26. Juni 1989 aufgehoben.

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