188.28
CH-TG
§ 20 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule - Beschwerden
Beschwerderecht
§ 20 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule · Beschwerden
1. Entscheide der Kirchenvorsteherschaften können im Sinne von §§ 48 ff. KOG an den Kirchenrat weitergezogen werden.
2. ...