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§ 20 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule - Beschwerden

Beschwerderecht
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§ 20 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule · Beschwerden

1. Entscheide der Kirchenvorsteherschaften können im Sinne von §§ 48 ff. KOG an den Kirchenrat weitergezogen werden.

2. ...

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