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§ 2 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule - Inhalt

Der Religionsunterricht
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§ 2 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule · Inhalt

1. Der Religionsunterricht vermittelt den Kindern und Jugendlichen die Botschaft der Bibel und die Lehre der katholischen Kirche. Er macht sie mit wichtigen Gestalten und Ereignissen der Glaubensgeschichte vertraut.

2. Die Kinder und Jugendlichen setzen sich mit Lebens- und Glaubensfragen auseinander und lernen christliche Grundwerte kennen. Zugleich erleben sie die Gemeinschaft mit Gott, untereinander und in der Pfarrei.

3. Der Religionsunterricht regt zu sozialem Handeln und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung an.

4. Er fördert das Verständnis für andere Konfessionen und Religionen.

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