§ 17 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule - Aufgaben und Kosten
§ 17 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule · Aufgaben und Kosten
1. Die Landeskirche unterhält eine Fachstelle Katechese mit folgenden Aufgaben
1. * Ausbildung von Katechetinnen und Katecheten in Teilzeit
2. * Weiterbildungsangebote für alle katechetisch Tätigen
3. * ...
4. Berufsbegleitende Betreuung und Beratung der Unterrichtenden
5. * Beratung und Unterstützung der Kirchenvorsteherschaft und der Leitung der Pfarrei in Fragen des Religionsunterrichts
6. * Begleit- und Kontrollaufgaben im Auftrag der Kirchenvorsteherschaft, der Leitung der Pfarrei, des Kirchenrats und des regionalen Bischofsvikariates
7. * Zusammenarbeit mit andern Stellen
8. * Unterhalt einer Sammlung von Fachliteratur und audiovisuellen Medien zur Unterstützung von Religionsunterricht, Erwachsenenbildung und Jugendarbeit
9. * Medienverleih und Medienberatung
2. Die Kosten für die Fachstelle Katechese werden von der Landeskirche getragen.
3. Für besondere Dienstleistungen und Beratungen kann den Kirchgemeinden Rechnung gestellt werden gemäss der vom Kirchenrat festgelegten Gebührenordnung.
4. Der Medienverleih ist für die Thurgauer Kirchgemeinden beider Konfessionen und deren Beauftragte sowie für Dritte kostenlos.