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§ 13 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule - Besoldungsrichtlinien

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§ 13 Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volksschule · Besoldungsrichtlinien

1. Der Katholische Kirchenrat erlässt Besoldungsrichtlinien zu Handen der Kirchenvorsteherschaften.

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