188.271
CH-TG
§ 3 Weisung des Katholischen Kirchenrates betreffend Verwendung der katholischen Armenfonds
§ 3 Weisung des Katholischen Kirchenrates betreffend Verwendung der katholischen Armenfonds
1. Armenfonds, die auf besonderen Stiftungen oder Spenden beruhen, sind weiterhin ihrem Zweck entsprechend zu verwenden.