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188.271 CH-TG

§ 3 Weisung des Katholischen Kirchenrates betreffend Verwendung der katholischen Armenfonds

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§ 3 Weisung des Katholischen Kirchenrates betreffend Verwendung der katholischen Armenfonds

1. Armenfonds, die auf besonderen Stiftungen oder Spenden beruhen, sind weiterhin ihrem Zweck entsprechend zu verwenden.

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