188.27
CH-TG
§ 6 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Ansätze
Landeskirchlicher Stipendienfonds
§ 6 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Ansätze
1. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach der Anzahl der unterstützungswürdigen Bewerbungen im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln.