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§ 6 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Ansätze

Landeskirchlicher Stipendienfonds
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§ 6 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Ansätze

1. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach der Anzahl der unterstützungswürdigen Bewerbungen im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln.

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