188.27
CH-TG
§ 5 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Erneute Bewerbung
Landeskirchlicher Stipendienfonds
§ 5 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Erneute Bewerbung
1. Die Bewerbungen sind jährlich neu vorzunehmen. Dabei sind folgende Ausweise beizulegen
1. eine Immatrikulationsbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung über die Teilnahme am Ausbildungsgang;
2. bei Personen unter 25 Jahren: ein Ausweis über die aktuellen Steuerfaktoren der Eltern sowie allfällige eigene Einkünfte;
3. bei Personen über 25 Jahren: ein Ausweis über die eigenen Steuerfaktoren;
4. Bescheinigungen über die (Nicht-)Gewährung staatlicher, diözesaner und anderer Stipendien oder Studienbeihilfen.
2. Auf Verlangen sind Empfehlungen von Ausbildungsverantwortlichen (z.B. Regens) oder Lehrpersonen oder weitere Unterlagen zum Ausweis des Stipendienanspruchs vorzulegen.