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§ 5 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Erneute Bewerbung

Landeskirchlicher Stipendienfonds
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§ 5 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Erneute Bewerbung

1. Die Bewerbungen sind jährlich neu vorzunehmen. Dabei sind folgende Ausweise beizulegen

1. eine Immatrikulationsbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung über die Teilnahme am Ausbildungsgang;

2. bei Personen unter 25 Jahren: ein Ausweis über die aktuellen Steuerfaktoren der Eltern sowie allfällige eigene Einkünfte;

3. bei Personen über 25 Jahren: ein Ausweis über die eigenen Steuerfaktoren;

4. Bescheinigungen über die (Nicht-)Gewährung staatlicher, diözesaner und anderer Stipendien oder Studienbeihilfen.

2. Auf Verlangen sind Empfehlungen von Ausbildungsverantwortlichen (z.B. Regens) oder Lehrpersonen oder weitere Unterlagen zum Ausweis des Stipendienanspruchs vorzulegen.

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