188.27
CH-TG
§ 4 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Erstmalige Bewerbung
Landeskirchlicher Stipendienfonds
§ 4 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Erstmalige Bewerbung
1. Der erstmaligen Bewerbung sind mitzugeben
1. eine Bestätigung des zuständigen Pfarramtes über die Zugehörigkeit zu einer thurgauischen katholischen Pfarrei;
2. ein Leumundszeugnis des Pfarrers, des Gemeindeleiters oder der Gemeindeleiterin;
3. eine tabellarische Aufstellung über die erwarteten Erträge und Aufwendungen während der Ausbildungszeit;
4. alle unter § 5 genannten Unterlagen.