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§ 4 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Erstmalige Bewerbung

Landeskirchlicher Stipendienfonds
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§ 4 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Erstmalige Bewerbung

1. Der erstmaligen Bewerbung sind mitzugeben

1. eine Bestätigung des zuständigen Pfarramtes über die Zugehörigkeit zu einer thurgauischen katholischen Pfarrei;

2. ein Leumundszeugnis des Pfarrers, des Gemeindeleiters oder der Gemeindeleiterin;

3. eine tabellarische Aufstellung über die erwarteten Erträge und Aufwendungen während der Ausbildungszeit;

4. alle unter § 5 genannten Unterlagen.

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