188.27
CH-TG
§ 3 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Bewerbung und Beurteilung
Landeskirchlicher Stipendienfonds
§ 3 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Bewerbung und Beurteilung
1. Die Bewerbungen um Stipendien für das jeweils laufende Kalenderjahr sind bis spätestens 30. September an das Generalsekretariat der Katholischen Landeskirche zu richten.
2. Das Stipendium wird in der Regel für das angefangene Studienjahr erteilt.
3. Über die Stipendiengewährung entscheidet der Katholische Kirchenrat.