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§ 2 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Unterstützte Ausbildungen

Landeskirchlicher Stipendienfonds
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§ 2 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Unterstützte Ausbildungen

1. Mit Stipendien können Personen aus dem Kanton Thurgau unterstützt werden, welche Ausbildungen an Hochschulen im Blick auf eine hauptberufliche Tätigkeit in der Kirche absolvieren, namentlich als Seelsorger/in (Theologe/in), Katechet/in (RPI) oder Kirchenmusiker/in.

2. Stipendien werden nur für die für den angezielten Beruf notwendige Ausbildung entrichtet. Fortbildungen werden grundsätzlich nicht unterstützt.

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