188.27
CH-TG
§ 2 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche - Unterstützte Ausbildungen
Landeskirchlicher Stipendienfonds
§ 2 Stipendienreglement der Katholischen Landeskirche · Unterstützte Ausbildungen
1. Mit Stipendien können Personen aus dem Kanton Thurgau unterstützt werden, welche Ausbildungen an Hochschulen im Blick auf eine hauptberufliche Tätigkeit in der Kirche absolvieren, namentlich als Seelsorger/in (Theologe/in), Katechet/in (RPI) oder Kirchenmusiker/in.
2. Stipendien werden nur für die für den angezielten Beruf notwendige Ausbildung entrichtet. Fortbildungen werden grundsätzlich nicht unterstützt.