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188.26 PKL CH-TG

§ 7 Verordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau über die Pensionskasse der Katholischen Landeskirche (PKL) - Inkrafttreten

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§ 7 Verordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau über die Pensionskasse der Katholischen Landeskirche (PKL) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt per 1. Juli 2013 in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 5. Dezember 1984. Bis zur Wahl der neuen Verwaltungskommission führt die bisherige Verwaltungskommission die Geschäfte weiter. Die Wahl der neuen Verwaltungskommission ist bis zum 1. September 2013 vorzunehmen.

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