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188.252 AVFA CH-TG

§ 8 Ausführungsverordnung des Katholischen Kirchenrats zum Finanzausgleichsgesetz der Katholischen Landeskirche Thurgau (AVFA) - Abschreibungen

Investitionskosten
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§ 8 AVFA · Abschreibungen

1. Die vorgeschriebenen Abschreibungen auf Liegenschaftsinvestitionen (§ 12 Abs. 1 FAGKL) erfolgen auf alle Liegenschaften im Verwaltungsvermögen.

2. Die Abschreibung erfolgt gemäss dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2.

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