188.252
AVFA
CH-TG
§ 8 Ausführungsverordnung des Katholischen Kirchenrats zum Finanzausgleichsgesetz der Katholischen Landeskirche Thurgau (AVFA) - Abschreibungen
Investitionskosten
§ 8 AVFA · Abschreibungen
1. Die vorgeschriebenen Abschreibungen auf Liegenschaftsinvestitionen (§ 12 Abs. 1 FAGKL) erfolgen auf alle Liegenschaften im Verwaltungsvermögen.
2. Die Abschreibung erfolgt gemäss dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2.