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188.252 AVFA CH-TG

§ 3 Ausführungsverordnung des Katholischen Kirchenrats zum Finanzausgleichsgesetz der Katholischen Landeskirche Thurgau (AVFA) - Mitteilung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 AVFA · Mitteilung

1. Die Berechnung des Finanzausgleichs wird bis 15. Juni an die Kirchgemeinden zugestellt, deren Steuerfuss im laufenden Jahr auf oder über dem massgebenden Steuerfuss (§ 3 Abs. 1 FAGKL) liegt.

2. Eine Kirchgemeinde, welche die Bedingungen von § 2 FAGKL nicht erfüllt, kann die Mitteilung der Berechnung beim Kirchenrat beantragen.

3. Die Zustellung erfolgt in elektronischer Form.

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