188.252
AVFA
CH-TG
§ 3 Ausführungsverordnung des Katholischen Kirchenrats zum Finanzausgleichsgesetz der Katholischen Landeskirche Thurgau (AVFA) - Mitteilung
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 AVFA · Mitteilung
1. Die Berechnung des Finanzausgleichs wird bis 15. Juni an die Kirchgemeinden zugestellt, deren Steuerfuss im laufenden Jahr auf oder über dem massgebenden Steuerfuss (§ 3 Abs. 1 FAGKL) liegt.
2. Eine Kirchgemeinde, welche die Bedingungen von § 2 FAGKL nicht erfüllt, kann die Mitteilung der Berechnung beim Kirchenrat beantragen.
3. Die Zustellung erfolgt in elektronischer Form.