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188.251 RWV CH-TG

§ 2 Verordnung des Katholischen Kirchenrats über das Rechnungswesen (RWV) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 RWV · Geltungsbereich

1. Dieser Verordnung unterstehen die katholischen Kirchgemeinden und Kirchgemeindeverbände.

2. Für die Verwaltung der Landeskirche ergänzt diese Verordnung die Bestimmungen des LKG.

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