188.25
FAGKL
CH-TG
§ 3 Finanzausgleichsgesetz der Katholischen Landeskirche Thurgau (FAGKL) - Massgebender Steuerfuss
Finanzausgleich - Allgemeines
§ 3 FAGKL · Massgebender Steuerfuss
1. Die Synode legt den für die Finanzausgleichsberechtigung und die Ertragsberechnung massgebenden Steuerfuss für das Folgejahr fest.
2. Kirchgemeinden, deren Steuerfuss im laufenden Jahr auf oder über dem massgebenden Steuerfuss liegt, sind vorbehaltlich von § 2 grundsätzlich berechtigt, Finanzausgleichsbeiträge zu erhalten.