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188.25 FAGKL CH-TG

§ 2 Finanzausgleichsgesetz der Katholischen Landeskirche Thurgau (FAGKL) - Anspruchsberechtigung

Finanzausgleich - Allgemeines
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§ 2 FAGKL · Anspruchsberechtigung

1. Kirchgemeinden, welche die Bedingungen sowohl von § 3 Abs. 2 als auch § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 erfüllen, sind grundsätzlich berechtigt, Finanzausgleichsbeiträge zu erhalten.

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