188.24
GOKS
CH-TG
§ 4 Geschäftsordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau (GOKS) - Ständige Kommissionen
Kommissionen
§ 4 GOKS · Ständige Kommissionen
1. Ständige Kommissionen sind die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission. Sie bestehen aus je sieben Mitgliedern.
2. Die Synode kann Abweichungen beschliessen.