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188.24 GOKS CH-TG

§ 4 Geschäftsordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau (GOKS) - Ständige Kommissionen

Kommissionen
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§ 4 GOKS · Ständige Kommissionen

1. Ständige Kommissionen sind die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission. Sie bestehen aus je sieben Mitgliedern.

2. Die Synode kann Abweichungen beschliessen.

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