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188.24 GOKS CH-TG

§ 39 Geschäftsordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau (GOKS) - Resolution

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§ 39 GOKS · Resolution

1. Mit der Resolution kann die Synode eine Erklärung abgeben oder eine Forderung stellen, die mit dem Zweck, den Aufgaben und den Interessen der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau einen engen Zusammenhang hat.

2. Die Erklärung oder die Resolution ist vom Antragsteller oder der Antragstellerin schriftlich einzureichen und mündlich zu begründen.

3. Die Synode entscheidet nach Beratung über die Veröffentlichung der Erklärung oder der Resolution. Die Synode kann die beantragte Erklärung oder Resolution neu fassen und in der geänderten Fassung verabschieden oder auf eine Erklärung oder Resolution verzichten.

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