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188.24 GOKS CH-TG

§ 32 Geschäftsordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau (GOKS) - Rekurskommission und Revisionsstelle

Wahlen
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§ 32 GOKS · Rekurskommission und Revisionsstelle

1. Die Synode wählt an der zweiten Sitzung der Legislatur die Rekurskommission und ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin sowie die Revisionsstelle.

2. Die Vorbereitung der Wahl obliegt dem Synodenbüro.

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