188.23
KGG
CH-TG
§ 2 Gesetz der Katholischen Synode über die katholischen Kirchgemeinden des Kantons Thurgau (KGG) - Verhältnis der Kirchgemeinde zur Pfarrei
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 KGG · Verhältnis der Kirchgemeinde zur Pfarrei
1. Eine Kirchgemeinde kann gebietsmässig eine oder mehrere Pfarreien umfassen oder zusammen mit weiteren Kirchgemeinden dem Gebiet einer Pfarrei entsprechen.