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188.23 KGG CH-TG

§ 2 Gesetz der Katholischen Synode über die katholischen Kirchgemeinden des Kantons Thurgau (KGG) - Verhältnis der Kirchgemeinde zur Pfarrei

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 KGG · Verhältnis der Kirchgemeinde zur Pfarrei

1. Eine Kirchgemeinde kann gebietsmässig eine oder mehrere Pfarreien umfassen oder zusammen mit weiteren Kirchgemeinden dem Gebiet einer Pfarrei entsprechen.

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