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188.22 LKG CH-TG

§ 55 Gesetz der Katholischen Synode über die Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau (LKG) - Rechnungslegung

Finanzordnung - Finanzverwaltung
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§ 55 LKG · Rechnungslegung

1. Der Kirchenrat unterbreitet der Synode jährlich auf die Sommersitzung zusammen mit dem Jahresbericht die Jahresrechnung zur Genehmigung. Er erläutert wesentliche Abweichungen gegenüber dem Budget.

2. Die Jahresrechnung enthält die folgenden Elemente

1. Bilanz

2. Erfolgsrechnung

3. Investitionsrechnung

4. Anhang

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