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188.22 LKG CH-TG

§ 48 Gesetz der Katholischen Synode über die Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau (LKG) - Beschwerde an das Verwaltungsgericht

Richterliche Behörden - Rekurskommission
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§ 48 LKG · Beschwerde an das Verwaltungsgericht

1. Entscheide der Rekurskommission sind mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau anfechtbar. Für das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege.

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