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188.22 LKG CH-TG

§ 4 Gesetz der Katholischen Synode über die Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau (LKG) - Wahlkreise

Synode - Wahl
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§ 4 LKG · Wahlkreise

1. Die Wahlkreise sind im Anhang umschrieben.

2. Der Kirchenrat nimmt die Zuteilung der Synodensitze auf die einzelnen Wahlkreise aufgrund einer amtlichen Erhebung vor.

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